Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).
Stand: 19. Dezember 2023
Erscheinungsdatum:
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Ausgabe Jänner 2024
- Steuerliche Neuerungen ab Beginn 2024
- Wert für die Bausparprämie für 2024
- Zu welcher wesentlichen Änderung kommt es ab 2024 im Pensionsrecht?
- Neuerungen im Steuerrecht durch Beschlüsse zum Jahresende
- Was bewirkt die Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages?
- Zinserhöhung bei der Sozialversicherung
- Was kann ich tun, wenn mein Kunde nicht zahlt?