Wie bereits berichtet, beträgt die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen (Jahresumsatz 2022: € 10.000,00 - € 400.000,00) als Pauschalförderung zwischen € 110,00 und € 2.475,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
TERMINERINNERUNG: Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen.
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 14.11.2023. Alle Voraussetzungen sowie alle detaillierten und aktuellen Infos zur Energiekostenpauschale für Unternehmen finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.
Stand: 15. November 2023
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Ausgabe November 2023
- TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen!
- Energiekostenzuschuss II für Unternehmen: Entwurf der Richtlinie veröffentlicht
- Steuertipps zum Jahresende
- Wie soll die Einkommensteuer mit dem Progressionsabgeltungsgesetz geändert werden?
- ORF-Beitrag: Wie ist die Beitragspflicht für Unternehmen geregelt?
- Inflation: Wie werden die Tarifstufen der Einkommensteuer angepasst?
- Die Stakeholder-Krise als Ausgangspunkt von Unternehmenskrisen