Die Frist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss (Förderzeitraum Februar – September 2022) endete grundsätzlich am 28.11.2022. Laut Website der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH – www.aws.at ) ist eine weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen innerhalb einer Nachfrist von 16. – 20. Jänner 2023 möglich (vorbehaltlich der Änderung der Förderrichtlinie).
Die aufgrund der Nachfrist anzupassende Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Diese Informationen sind von Stand 21.12.2022 und können sich ändern. Weitere und detailliertere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der aws (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/).
Stand: 28. Dezember 2022
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Ausgabe Jänner 2023
- Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023
- Steuerliche Neuerungen ab Beginn 2023
- Was bewirkt die Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages?
- Was sind die Eckpunkte zum Investitionsfreibetrag (IFB)?
- Wie wurde die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerpauschalierung erhöht?
- Gesundheitsbonus der Sozialversicherung der Selbständigen bei Vorsorgeuntersuchung
- Welche Aufbewahrungsfristen sind für Unterlagen zu beachten?
- Ausfall mehrerer Mitarbeiter: Was nun?