Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 3,88%.
Stand: 27. Januar 2023
Erscheinungsdatum:
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Ausgabe Februar 2023
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- Neuerliche Zinserhöhung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen
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- Wie wird der Wert eines Unternehmens ermittelt?